Was alle Vertragspartner beachten müssen!
Alles auf einen Blick
Viele gesetzliche Grundlagen verpflichten Unternehmer zu Risikomanagement-Maßnahmen. Auch bei der Zusammenarbeit mit Versicherungen sind vertraglich viele Pflichten festgehalten. Sie finden hier einen Überblick über verschiedene Akteure im unternehmerischen Kontext und ihre gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen.

Ein AG-Vorstand
ist verpflichtet, sorgfältig die Geschäfte zu führen, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen und alle Unternehmensrisiken im Lagebericht festzuschreiben.

Ein GmbH-Geschäftsführer
ist verpflichtet, sorgfältig die Geschäfte zu führen und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen.

Ein Aufsichtsrat
ist verantwortlich, finanzielle und betriebliche Risiken zu begrenzen.

Ein Versicherungsmakler
ist angehalten, Kunden sorgfältig zu beraten, das Risiko genau zu analysieren, ein geeignetes Deckungskonzept zu erstellen und den bestmöglichen Versicherungsschutz zu finden.

Ein Versicherer
muss einen Versicherungsschaden ersetzen, außer ihm wurde das entsprechende Risiko vom Versicherungsnehmer falsch oder gar nicht angegeben.

Ein Versicherungsnehmer
ist verpflichtet, alle Risiken korrekt und mit allen erforderlichen Informationen an den Versicherer zu melden und darf einen Schaden nicht fahrlässig herbeiführen.